Abfall - ohne mich
Erweiterte Herstellerverantwortung
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG gilt in der aktuellen Fassung seit dem 19. November 2008. Ihre Vorläuferin 75/442/EWG über gefährliche Abfälle wurde bereits 1975 beschlossen. Die Abfallrahmenrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten zu Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Abfällen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch sparsame Nutzung der natürlichen Ressourcen, durch Entwicklung umweltschonender Produkte und durch die Entwicklung geeigneter Techniken zur Beseitigung gefährlicher Stoffe in Abfällen. Erst in zweiter Linie sollen Abfälle stofflich oder energetisch genutzt werden.
Die Abfallrahmenrichtlinie legt eine fünfstufige Abfallhierarchie fest:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung
- Beseitigung
Die Abfallrahmenrichtlinie wird durch die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, die Batterie Richtlinie 2006/66/EC sowie die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ergänzt.
RENE Europe - WEEE
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