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WEEE Recast – Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG
Wir brauchen zügig die Anforderungen an den Bevollmächtigten
Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG (sog. WEEE-Recast) sieht in Artikel 16 vor, dass Hersteller ohne Niederlassung in einem Mitgliedsland über einen Bevollmächtigten registriert werden sollen. Hierzu beantworten wir folgende Fragen:
WEEE Recast – Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG
WEEE Richtlinie - WEEE EU Direktive
Der Umgang mit diesen Altgeräten ist in der EU-Richtlinie 2002/96/EG – in der Neufassung (sog. WEEE Recast) 2012/19/EU – geregelt. In Deutschland ist die Richtlinie im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) umgesetzt.
Batterien EU - Rücknahmesystem: Für (Alt-)-Batterien gilt europaweit die Richtlinie 2006/66/EG, in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG)
Verpackungen EU - Alt-Verpackungen fallen unter die EU-Richtlinie 94/62/EG, die in Deutschland als Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) umgesetzt ist.
Alle drei Richtlinien und ihre Umsetzungen haben zu neuen administrativen und operativen Verpflichtungen der Inverkehrbringer, vor allem der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, geführt.
Neben einer Kennzeichnungspflicht der Produkte haben sich die Hersteller zu registrieren und die Sammlung und Entsorgung der Geräte zu finanzieren.
WEEE Management - Die RENE AG übernimmt europa- und weltweit Management-, Abwicklungs- und Finanzierungsaufgaben an der Schnittstelle zwischen Herstellern, Behörden und Entsorgern. Durch unser WEEE Management System sind die Kosten unserer Kunden übersichtlich aus einer Hand dargestellt.