Produkt oder Bauteil?

WEEE-Registrierungen in Europa und weltweit



Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU ist in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt. Ihre Prinzipien werden auch von Norwegen und der Schweiz angewendet. Außerhalb Europas gibt es vergleichbare Regulierungen auf allen Kontinenten. Zur Identifizierung der Hersteller werden Anmeldungen bei Behörden und Rücknahmesystemen gefordert. Hierzu sind verschiedene Aufgabenstellungen abzuarbeiten:

 

  • Prüfung des Produktportfolios hinsichtlich des Geltungsbereiches der WEEE-Regelung im jeweiligen Land
  • Korrekte Einstufung als Hersteller und/oder Inverkehrbringer
  • Nachweise der Erfüllung der Finanzierungsverpflichtungen
  • Anmeldung eines Bevollmächtigten
  • Genehmigung einer Rücknahmeinfrastruktur
  • Nachweise der richtigen Kennzeichnung der Produkte
  • Bereitstellung der geforderten Informationen für Nutzer und Entsorger

 

Die RLG RENE GmbH prüft Ihr Produktportfolio im Detail hinsichtlich der Anwendung der WEEE-Richtlinie. Weiterhin prüfen wir, ob Ihr Unternehmen als Inverkehrbringer im jeweiligen Land anzusehen ist und welche konkreten Konsequenzen sich daraus für Sie ergeben. Wir erstellen die notwendigen Antragsunterlagen inklusive der geforderten Waste Management Pläne und reichen sie bei den Behörden zur Genehmigung ein. Außerdem stellen wir den Bevollmächtigten gemäß Artikel 17 der WEEE-Richtlinie für Sie sicher.