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WEEE Recast – Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG

Wir brauchen zügig die Anforderungen an den Bevollmächtigten


Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG (sog. WEEE-Recast) sieht in Artikel 16 vor, dass Hersteller ohne Niederlassung in einem Mitgliedsland über einen Bevollmächtigten registriert werden sollen. Hierzu beantworten wir folgende Fragen:

WEEE Recast – Die neue WEEE-Richtlinie 2012/19/EG

1Wie hoch ist der Anteil an den 28 EU-Mitgliedsstaaten in denen sich Hersteller ohne Niederlassung heute nicht registrieren können?
RLG RENE GmbH: Bisher ist eine Registrierung in etwa einem Drittel der EU-Mitgliedsstaaten ohne eine lokale Niederlassung nicht möglich.
2Woran liegt das?
RLG RENE GmbH: Die dänische Behörde hat gegenüber der RLG RENE GmbH ausgeführt, dass man einen rechtlichen Zugriff auf den jeweiligen Hersteller im Land benötigt. Wir gehen davon aus, dass diese Argumentation auch für die anderen Länder gilt.
3Was hat das für Auswirkungen?
RLG RENE GmbH: Teilweise werden Produkte, die aus dem Ausland an die Endnutzer verkauft werden, wegen der fehlenden Registrierungen nicht gemeldet. Das führt in letzter Konsequenz tendenziell zu einer zu hohen Sammelquote, da die Basis der Verkaufsmenge zu niedrig ist. Im Hinblick auf die höheren Sammelziele, die im WEEE-Recast vorgegeben werden, muss gegengesteuert werden, ansonsten ist natürlich die Rechnung verfälscht.
4Was soll sich durch den WEEE-Recast ändern?
RLG RENE GmbH: Artikel 16 des WEEE-Recast sieht vor, dass sich Hersteller über einen im Land ansässigen Bevollmächtigten registrieren lassen können. Damit wäre es möglich, aber auch notwendig, in allen Ländern, in denen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, eine Registrierung durchzuführen.
5Ab wann soll das möglich sein?
RLG RENE GmbH: Die Umsetzung des Recast in die nationalen Gesetzgebungen ist zum 14. Februar 2014 vorgesehen.
6Welche Anforderungen haben die nationalen Verordnungen an den Bevollmächtigten?
RLG RENE GmbH: Die konkreten Anforderungen an den Bevollmächtigen in den betreffenden Ländern sind noch nicht publiziert. Das europäische Registernetzwerk EWRN diskutiert das Thema in Kürze, allerdings nicht öffentlich. Die Situation ist für unsere Kunden und uns unbefriedigend, da die Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen immer knapper wird. Dies führt mittelfristig zu sub-optimalen Lösungen und zu hohen Kosten für die Hersteller.



WEEE Richtlinie - WEEE EU Direktive


Der Umgang mit diesen Altgeräten ist in der EU-Richtlinie 2002/96/EG – in der Neufassung (sog. WEEE Recast) 2012/19/EU – geregelt. In Deutschland ist die Richtlinie im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) umgesetzt.


Batterien EU - Rücknahmesystem: Für (Alt-)-Batterien gilt europaweit die Richtlinie 2006/66/EG, in Deutschland das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (BattG)


Verpackungen EU - Alt-Verpackungen fallen unter die EU-Richtlinie 94/62/EG, die in Deutschland als Verpackungsverordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (VerpackV) umgesetzt ist.


Alle drei Richtlinien und ihre Umsetzungen haben zu neuen administrativen und operativen Verpflichtungen der Inverkehrbringer, vor allem der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, geführt.


Neben einer Kennzeichnungspflicht der Produkte haben sich die Hersteller zu registrieren und die Sammlung und Entsorgung der Geräte zu finanzieren.


WEEE Management - Die RENE AG übernimmt europa- und weltweit Management-, Abwicklungs- und Finanzierungsaufgaben an der Schnittstelle zwischen Herstellern, Behörden und Entsorgern. Durch unser WEEE Management System sind die Kosten unserer Kunden übersichtlich aus einer Hand dargestellt.