Verkaufs- oder Transportverpackung?

Verpackungsentpflichtung



Die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist eine bereits 1994 verabschiedete Rechtsvorschrift, die bis auf Dänemark in den EU-Mitgliedsstaaten ähnlich, wenn auch individuell, umgesetzt wurde. Auch außerhalb der EU gibt es vergleichbare Regelungen. Die Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer umfassen:


  • Identifikation der verwendeten Verpackungsarten
  • Klassifizierung der Verpackung als Verkaufs- oder Transportverpackung
  • Anmeldung bei einem Rücknahmesystem im jeweiligen Land
  • Nachweis der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen
  • Sicherstellung der richtigen Kennzeichnung der Verpackung soweit gefordert


Die RENE AG qualifiziert Ihre Verpackungen, sowie Ihre Rolle als betroffener Inverkehrbringer im jeweiligen Land. Sofern notwendig, organisieren wir die Anmeldung Ihres Unternehmens bei einem Rücknahmesystem im jeweiligen Land, um so Ihre Entpflichtung sicherzustellen. Sämtliche Fragestellungen der Rücknahmesysteme im Zuge des Teilnahmeantrags werden an die RENE AG adressiert.