Plastik, Kartonagen, Holz und mehr.

Verpackungsrichtlinie 94/62/EG



Die Verpackungsrichtlinie zielt darauf ab, Abfälle aus Verpackungen zu vermeiden, unvermeidbare Abfälle zu verwerten und als Folge daraus eine Verringerung der Beseitigung von Verpackungsabfällen zu erreichen. Die Mitgliedsstaaten können die Ziele über die Einrichtung von Rücknahme- und Wiederverwertungssystemen erreichen. Bis zum 31. Dezember 2008 waren folgende stoffliche Verwertungsziele zu erfüllen:


  • 60 Gewichtsprozent für Glas
  • 60 Gewichtsprozent für Papier und Karton,
  • 50 Gewichtsprozent für Metalle,
  • 22,5 Gewichtsprozent für Kunststoffe (wobei nur Material berücksichtigt wird, das durch stoffliche Verwertung wieder zu Kunststoff wird),
  • 15 Gewichtsprozent für Holz.
  • Nachweise der richtigen Kennzeichnung der Produkte
  • Bereitstellung der geforderten Informationen für Nutzer und Entsorger


Link zur Verpackungsrichtlinie