Gegen unsachgemäße Entsorgung in Entwicklungsländern.
WEEE-Direktive 2012/19/EU
Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment – Elektro- und Elektronik-Altgeräte) dient der Organisation der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Verwertung. Sie legt Mindestnormen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten fest und verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten, die Organisation der Sammlung und der Verwertung Ihrer Geräte nachweislich zu finanzieren. Wesentlicher Treiber bei der Entwicklung der Richtlinie war das Bestreben, einen unkontrollierten Export von Elektroschrott nach Afrika zu unterbinden und die dortige Bevölkerung so vor den negativen Auswirkungen unsachgemäßen Recyclings zu schützen.
Zentrale Bestandteile der WEEE-Richtlinie sind die Klassifizierung von Produkten in derzeit zehn WEEE-Kategorien, die Anforderung nach einer Kennzeichnung der Produkte (durchgestrichene Mülltonne), der Anmeldung bei Behörden und Systemen sowie der Abgabe von Verkaufsmengenmeldungen und der Zahlung von Entsorgungsbeiträgen.
Die Richtlinie wurde 2005 zuerst eingeführt und 2012 überarbeitet. Zum 15. August 2018 treten neue inhaltliche Änderungen in Kraft (Reduzierung auf sechs Kategorien und sog. „open scope“).
Link zu den FAQ der aktuellen WEEE-Richtlinie
Link zu den FAQ der alten WEEE-Richtlinie